KOSTEN

KOSTEN

Hinsichtlich der Kosten beraten wir Sie gerne im Rahmen eines unverbindlichen Erstgesprächs in den Räumlichkeiten Ihrer Wahl!

 

 

 Pflegestufe

 I-II

 Pflegesttufe

 III-IV

 Pflegestufe

 V-VI

 Pflegestufe

 VII

Tagessatz*

 90,- €

pro Tag

 95,- €

pro Tag

 100,- €

pro   Tag

 105,- €

pro Tag

jede weitere         Person**             

 7,- €

pro Tag

 7,- €

pro Tag

 7,- €

pro Tag

 7,- €

pro Tag

Pflegekraft mit Führerschein***

 5,00

pro Tag

 5,00

pro Tag

 5,00

pro Tag

 5,00

pro Tag

Fahrkosten****

 220,- €

 220,- €

 220,- €

 220,- €

 

 * Der Tagessatz beinhaltet das Honorar für die Betreuungskraft und die Sozialversicherung

** Sollte eine zweite Person im Haushalt Unterstützung benötigen, so erhöht sich der jeweilige Tagessatz um 7,00 €.

*** Wenn Fahrtendienste für den täglichen Tagesablauf durch die Betreuungskraft erforderlich sind.

**** Turnus für die An- und Abreise der Betreuungskraft (Bulgarien-Österreich-Bulgarien).

Die monatliche Vermittlungsgebühr der Firma VITALIS 24h PFLEGE beträgt 360.00 und ist am Beginn des Vertrages fällig.

Bezahlung:

Die Abrechnung erfolgt durch Rechnungslegung der Firma VITALIS 24h PFLEGE e.U. an den Auftraggeber. Die Überweisung auf deren Konto hat bis spätestens 3 Tage nach Rechnungsdatum zu erfolgen

Entfall des Entgelts:

Wenn die betreuungsbedürftige Person ins Krankenhaus überwiesen wird, sind vom Auftraggeber an die Betreuungskraft der volle Tagessatz bis zu 7 Tagen zu bezahlen. Sofern nichts anderes zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber vereinbart wurde, reist die Betreuungskraft dann ab.

Nichtzahlung des Entgelts:

Im Fall der Nichtzahlung des Entgelts durch die betreute Person ist der Vermittler im Auftrag des/der Personenbetreuer/in berechtigt, alle gerichtlichen Schritte durchzuführen, um das erforderliche Entgelt zu erlangen. In diesem Fall endet der Betreuungsvertrag mit sofortiger Wirkung. Gerichtsstand ist in diesem Fall Klagenfurt, Österreich.

* Die Höhe des Honorars der Betreuungskraft hängt vom Gesundheitszustand der Pflegeperson, den Deutschkenntnissen und der Pflegeerfahrung der Pflegekraft ab. Der Tagessatz wird deshalb letztendlich nach dem persönlichen Gespräch festgelegt. Ändert sich der Gesundheitszustand und/oder die Pflegestufe der Pflegeperson wird der Tagessatz daraufhin angeglichen.

** Die Kosten der Hin- und Rückfahrt werden am letzten Arbeitstag der Betreuungskraft, an sie in bar ausgezahlt.

***Die Pflegegeldstufen:

  • Stufe 1 – EUR 175,00
  • Stufe 2 – EUR 322,70
  • Stufe 3 – EUR 502,80
  • Stufe 4 – EUR 754,00
  • Stufe 5 – EUR 1024,20
  • Stufe 6 – EUR 1.430,20
  • Stufe 7 – EUR 1.879,50

****Das Sozialministeriumservice fördert die 24h-Betreuung ab Pflegestufe 3 und bei einem Nettoeinkommen unter 2500,00 Euro monatlich. Die Förderhöhe liegt hierbei bei 400,00 € pro Monat und Betreuungskraft und max. 800,00 € pro Monat (dies entspricht zwei Betreuungskräften).

VORAUSSETZUNGEN SIND:

- Bezug von Pflegegeld ab Stufe 3

- Einkommensgrenze 2.500 € netto monatlich

- Notwendigkeit einer 24h-Betreuung (bei Pflegegeldstufe 3 und 4 ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen)

- Vorhandensein eines Betreuungsverhältnisses

- entsprechende Ausbildung der Betreuungskraft

- die Sozialversicherung der Betreuungskraft muss bezahlt werden